Nov 22
Aktualisiert am: 27. Oktober 2009
Recht erstaunt war ich, als ich eben bei e-recht24.de las, dass die Angaben “versicherter Versand” und “unversicherter Versand” sind wettbewerbswidrig sind.
Warum ist dies so? Ganz einfach: weil der unwissende Käufer den Eindruck bekommen könnte, dass bei “unversichertem Versand” der Käufer das Risiko bei Verlust des Päckens trägt. Dies trägt aber immer der Verkäufer.
Mir erschließt sich das zwar nicht, denn “versichert” heißt “versichert” und nicht “trägt das Risiko”, aber nungut. Es scheint wohl in der Vergangenheit mehrfach dazu gekommen zu sein, dass ein Verkäufer sich über “unversicherter Versand” rausgeredet hat, wenn das Paket verloren oder kaputt gegangen ist.
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