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	<title>Elradon &#187; Wettbewerb</title>
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	<description>Weil es doch so viel zu schreiben gibt!</description>
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		<title>LG Hamburg &#8211; Urteil Az. 312 O 142/09 &#8211; komische Interpretationen</title>
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		<pubDate>Sat, 06 Feb 2010 03:50:47 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elradon</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aufsatz]]></category>
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		<category><![CDATA[Recht]]></category>
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		<description><![CDATA[F&#252;r mich begann die &#8220;Diskussion&#8221; zu diesem Urteil am 04.01 diesen Jahres und war eigentlich auch schnell beendet. Doch nun tauchen immer mehr komische oder falsche Interpretationen vor meiner Nase auf und ich wunder mich, dass es zu diesem Urteil so viel zu schreiben gibt&#8230; Zum einen wird vertreten, dass die Begklagte angab die E-Mail [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>F&#252;r mich begann die <a href="http://www.e-recht24.de/news/abmahnung/6124-abmahnung-per-email.html" target="_blank">&#8220;Diskussion&#8221; zu diesem Urteil am 04.01</a> diesen Jahres und war eigentlich auch schnell beendet. Doch nun tauchen immer mehr komische oder falsche Interpretationen vor meiner Nase auf und ich wunder mich, dass es zu diesem Urteil so viel zu schreiben gibt&#8230;<span id="more-437"></span></p>
<p>Zum einen wird vertreten, dass die Begklagte angab die E-Mail &#8220;<a href="http://gegen-abzocke.com/index2.php/02/gerichtsurteil-abmahnungen-per-e-mail-gultig/" target="_blank">nie erhalten</a>&#8221; zu haben bzw. den Emf&#228;nger &#8220;<a href="http://www.developers-guide.net/forums/8132,neues-aus-dem-hamburger-landgericht">gar nicht erreicht hat</a>&#8220;. Man ist sogar dar&#252;ber <a href="http://forum.webhostlist.de/forum/smalltalk/107195-jetzt-neu-abmahnung-per-email.html">erstaunt, dass eine Abmahnung per E-Mail zul&#228;ssig ist</a> &#8211; und das dort, wo selbst Gesch&#228;fte &#252;ber das Internet abgeschlossen werden. Soweit korrekt <a href="http://www.gulli.com/news/lg-hamburg-abmahnung-per-e-mail-zul-ssig-2010-02-03">berichtet gulli.com</a>, allerdings sind die User dort genau so emp&#246;rt wie sonst &#252;berall. <a href="http://www.abakus-internet-marketing.de/foren/viewtopic/t-81599.html#681051" target="_blank">Nur Vereinzelt gibt es Gebenstimmen</a>.</p>
<h2>E-Mail-Kommunikation heute</h2>
<p>Fakt ist doch aber indes, dass die E-Mailkommunikation heute fast wichtiger geworden ist als der Briefverkehr und darum wundert sich auch niemand, dass man Vertr&#228;ge per Mail schlie&#223;en und auch k&#252;ndigen kann. Problematisch war bis jetzt immer den Zugang nachzuweisen &#8211; und jetzt auf einmal hei&#223;t es, dass eine E-Mail auch zugegangen ist, wenn sie den Emfp&#228;nger gar nicht erreicht hat?</p>
<p>Aus dem <a href="http://openjur.de/u/31941-312_o_142-09.html" target="_blank">Urteil Az. 312 O 142/09</a> sollte man das allerdings nicht lesen. Fakt ist, dass dort zum einen der konkrete Versand des entsprechenden Inhalts der Abmahnung durch eine Anwaltskollegen eidesstattlich versichert wurde &#8211; die E-Mail ging an ihn als Kopie. Zum anderen gab die Beklagte an, dass sie die E-Mail deshalb nicht zur Kenntniss genommen habe, weil diese von der internen Firewall abgefangen wurde.</p>
<h2>Der Zugang wie wir ihn kennen</h2>
<p>Nach g&#228;ngiger Definition sind f&#252;r &#8220;Zugang&#8221; zwei Aspekte notwendig:</p>
<ul>
<li>Gelangen in den Machtbereich des Emfp&#228;ngers</li>
<li>Damitrechnenk&#246;nnen, dass der Inhalt unter normalen Umst&#228;nden zur Kenntniss genommen werden kann</li>
</ul>
<p>Als Beispiel aus der &#8220;einfach zug&#228;nglichen&#8221; Welt: Mein Freund bietet mir seinen Bildschirm zum super g&#252;nstigen Preis von 5 € an. Allerdings m&#252;sste ich das Angebot bis zum 10. des n&#228;chsten Monats annehmen- sonst &#8220;w&#228;r ich zu sp&#228;t&#8221;. Am 1. jenes Monats werfe ich meinem Freund meinen schriftlich niedergelegten Wunsch den Bildschirm zu kaufen in den Briefkasten =&gt; dies stellt das &#8220;in den Machtbereich des Empf&#228;ngers&#8221; dar.</p>
<p>Da man den Briefkasten normalerweise auch t&#228;glich &#246;ffnet und nach Post schaut, kann ich damit rechnen, dass sp&#228;testens am n&#228;chsten Tag mein Freund &#252;ber meinen Wunsch informiert sein wird. =&gt; Kenntniss nehmen</p>
<p>Doof blo&#223;, dass seine Freundin den Brief einfach wegschmeist &#8211; mein &#8220;ich will&#8221; schien ihr wohl suspekt&#8230;</p>
<h2>Der Zugang &#8211; warum nicht auch bei einer E-Mail so?</h2>
<p>Bei dem im Urteil angesprochenen Sachverhalt ist es nicht anders. Die E-Mail wird korrekt an den fremden Mailserver (&#8220;Briefkasten&#8221;) &#252;bergeben, doch die E-Mail erreicht letztendlich nicht den Empf&#228;nger, obwohl dieser die E-Mail unter normalen Umst&#228;nden sehr wohl h&#228;tte erhalten k&#246;nnen.</p>
<p>Warum sollte man nun bei dem Kommunikationsinstrument E-Mail dem Absender der Nachricht ein Risiko zurechnen, welches in der realen Welt auch nicht bei ihm liegt? Der Absender tr&#228;gt das Risiko des Weges, der Empf&#228;nger das Risiko seines Herschaftsbereich.</p>
<h2>Erstes Fazit</h2>
<p>Wir halten also fest, dass ein E-Mail Zugang analog dem Zugang eines Briefes geurteilt wird und eigentlich kein Problem darin besteht, dass die E-Mail konkret nicht an den Empf&#228;nger gelangt ist &#8211; denn der Empf&#228;nger hat gerade dieses Risiko zu tragen.</p>
<h2>Warum musste die Beklagte die Prozesskosten bezahlen?</h2>
<p>All diese Ausf&#252;hrungen sind sch&#246;n und gut. Aber in dem Urteil ging es geintlich um die Frage der Kosten&#8230;</p>
<p>In unserem Fall wurde die Sache vor Gericht verhandlet, da die Beklagte auf die Abmahnung (logischerweise) nicht geantwortet hat. In diesem Verahren wurde die Schuld anerkannt, die Beklagte wollte allerdings die Kosten gem&#228;&#223; <a href="http://openjur.de/g/ZPO/93.html" target="_blank">§ 93 ZPO</a> nicht zahlen. In dieser Norm hei&#223;t es:</p>
<blockquote><p>Hat der Beklagte nicht durch sein Verhalten zur Erhebung der Klage Veranlassung gegeben, so fallen dem Kl&#228;ger die Prozesskosten zur Last, wenn der Beklagte den Anspruch sofort anerkennt.</p></blockquote>
<p>Hier muss zun&#228;chst darauf hingewiesen werde, dass, da diese Norm ja zugunsten der Beklagten wiegt,</p>
<p style="padding-left: 30px;">Abmahnungen sind in unserer Gesellschaft stark verkannt &#8211; sie soll eigentlich <a href="http:///">ein</a><a href="http://dejure.org/gesetze/UWG/12.html" target="_blank"> kostenintensives Gerichtsverfahren vermeiden</a> &#8211; leider wird sie heute oft missbraucht.</p>
<p>diese auch den Nachweis f&#252;hren muss. Sie m&#252;sste also nachweisen, dass sie keinen Grund zur Klage gegeben hat. Da hier eine negative Tatsache bewiesen werden m&#252;sste (<a href="http://www.law-blog.de/374/beweislast-fuer-den-zugang-einer-abmahnung/" target="_blank">das Problem wurde genau in diesem Zusammenhang auf law-blog.de aufgeworfen</a>), ergibt sich allerdings ein Problem. Der <a href="http://www.beckmannundnorda.de/serendipity/index.php?/archives/3-BGH-Zugang-einer-Abmahnung-und-Beweislast.html" target="_blank">BGH dazu dann aber richtig</a>, dass die &#8220;schlichte Behauptung der negativen Tatsache&#8221; gen&#252;gen m&#252;sste. In unserem Fall konnte nun der Kl&#228;ger aber eindeutig nachweisen, dass die E-Mail verschickt wurde und auch der Empfang war ja eigentlich sicher.. Somit konnte sich die Beklagte nicht auf §93 ZPO berufen.</p>
<h2>Zweites Fazit</h2>
<p>Wenn man Urteile nicht richtig lie&#223;t, einfachen (falschen) Zusammenfassungen glaubt und allgemein der Meinung folgt, die vorgegeben ist, kommt man leicht zu falschen Schl&#252;ssen.</p>
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		<title>Warum &#8220;versicherter Versand&#8221; und &#8220;unversicherter Versand&#8221; wettbewerbswidrig sind</title>
		<link>http://elradon.me/blog/warum-versicherter-versand-und-unversicherter-versand-wettbewerbswidrig-sind.html</link>
		<comments>http://elradon.me/blog/warum-versicherter-versand-und-unversicherter-versand-wettbewerbswidrig-sind.html#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 22 Nov 2008 21:39:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Elradon</dc:creator>
				<category><![CDATA[Wettbewerb]]></category>
		<category><![CDATA[uwg]]></category>
		<category><![CDATA[verbraucherschutz]]></category>

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		<description><![CDATA[Recht erstaunt war ich, als ich eben bei e-recht24.de las, dass die Angaben “versicherter Versand” und “unversicherter Versand” sind wettbewerbswidrig sind. Warum ist dies so? Ganz einfach: weil der unwissende K&#228;ufer den Eindruck bekommen k&#246;nnte, dass bei &#8220;unversichertem Versand&#8221; der K&#228;ufer das Risiko bei Verlust des P&#228;ckens tr&#228;gt. Dies tr&#228;gt aber immer der Verk&#228;ufer. Mir [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Recht erstaunt war ich, als ich <a href="http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1042.html">eben bei e-recht24.de las</a>, dass die Angaben “versicherter Versand” und “unversicherter Versand” sind wettbewerbswidrig sind.<span id="more-104"></span></p>
<p>Warum ist dies so? Ganz einfach: weil der unwissende K&#228;ufer den Eindruck bekommen k&#246;nnte, dass bei &#8220;unversichertem Versand&#8221; der K&#228;ufer das Risiko bei Verlust des P&#228;ckens tr&#228;gt. Dies tr&#228;gt aber immer der Verk&#228;ufer.</p>
<p>Mir erschlie&#223;t sich das zwar nicht, denn &#8220;versichert&#8221; hei&#223;t &#8220;versichert&#8221; und nicht &#8220;tr&#228;gt das Risiko&#8221;, aber nungut. Es scheint wohl in der Vergangenheit mehrfach dazu gekommen zu sein, dass ein Verk&#228;ufer sich &#252;ber &#8220;unversicherter Versand&#8221; rausgeredet hat, wenn das Paket verloren oder kaputt gegangen ist.</p>
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