RE: Virtueller Nachlass (wenn eine Online-Bekanntschaft stirbt)

Heute wird die Frage aufgeworfen, was nach unserem Ableben mit unserem Onlinevermächtnis geschieht. Während die “weltlichen” Angelegenheiten in der Regel durch das Beerdigungsinstitut geregelt oder zumindest begleitet werden, wüsste ich selbst nicht einmal um welche Onlinedienste ich mich konkret kümmern müsste, im Fall der Fälle.

Vertragsüberbleibsel

Irgendwann auffallen würden, auch für die Erben, zahlreiche Verträge, die ich mit Dienstanbietern geschlossen habe. Server, Domains und weiteres beziehe ich nicht kostenlos, sondern erhalte neben der Leistung auch eine Rechnung, die bezahlt werden will. Ich gehe davon aus, dass keiner der Anbieter einfach aufhören wird Rechnungen zu schreiben, sobald eine Rechnung nicht mehr bezahlt wird. Außerdem ziehen viele Anbieter auch von meinem Konto mit Einzugsermächtigung ab. Gleichzeitig würde noch durch Dienste wie Google Adsense Einnahmen generiert, sodass mittelfristig genügend Deckung vorhanden wäre. Irgendwann jedoch mag es soweit kommen, dass eine Mahnung per Post kommt – auf diese könnte dann jemand reagieren und den Vertrag kündigen. So würde es dann wohl Anbieter für Anbieter geschehen.

Social Media Dienste

Was bleibt neben dieser Art von Verträgen? Social Media Dienste. Diese melden sich vielleicht zu meinem Geburtstag, aber die wenigsten dürften es mitbekommen oder interessieren, wenn ich sie nicht mehr nutze – egal aus welchem Grund. Bei den Freunden, Follower, Lesern oder Nutzern mag dies schon anders aussehen, zumindest partikulär. Manche habe vielleicht meine Telefonnummer gespeichert und rufen bei mir an. Zu diesem Zeitpunkt werden sie informiert. Ich denke aber nicht, dass darauffolgend jemand davon berichten würde. Die meisten Menschen, die ich nur über das Internet kenne, würden es wahrscheinlich nie erfahren; sicherlich aber einige sich Fragen stellen.

Alte Accounts löschen?

Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte ist die Frage, ob die Accounts des Verstorbenen gelöscht werden sollten, oder beibehalten. Abgesehen davon, dass viele Dienste gar keine Möglichkeit bieten den Account oder gar die Inhalte (in der Regeln in Foren so) zu löschen, stellt sich für die Überlebenden immer noch die Fragen bei welchen Seiten der Verstorbene überhaupt angemeldet war. Manch einer hat vielleicht sorgfältig Buch darüber geführt bei welchen Seiten er sich angemeldet hat. Ich persönlich habe zwar die Seiten, die ich regelmäßig Besuche und registriert bin, in meinen Bookmarks. Viele Seiten, besonders solche, die ich mittlerweile nicht mehr aufsuche, finden sich dort allerdings nicht. Lediglich in Outlook findet sich ein großer Ordner, in dem alle Anmelungsemails aufbewahrt sind.

Last Message Club

Das Thema hat mich übrigens sofort an den Last Message Club erinnert. Bei dem Dienst “können E-Mails hinterlegt werden, die im Todesfall an vordefinierte Adressen geschickt werden.” habe ich damals bei basicthinking.de gelesen. Man könnte dort Zugangsdaten hinterlegen und einem Bekannten damit Anweisungen, wie mit den Accounts zu verfahren ist. Doch will ich überhaupt alle meine (sensiblen) Informationen zentral an einer solchen Stelle sammeln? Vielleicht geb ich dann doch lieber einen Hinweis auf eine Datei auf meinem eigenen System, in der alle Informationen zu finden sind.

Möglich scheint mir aber auch im Testament Anweisungen treffe, die vor Erbantritt erfüllt werden müssen um Erben zu können. Dies mag zwar derzeit noch außerhalb der Norm liegen, allerdings werden die wenigsten aus der Generation Internet über ein Testament verfügen, sodass wir dieses Thema vielleicht in 20 Jahren noch einmal ansprechen sollten.

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2 Kommentare zu “RE: Virtueller Nachlass (wenn eine Online-Bekanntschaft stirbt)”

  1. [...] dem gestrigen WebmasterFriday haben neben mir ein paar andere Blogs teilgenommen wie z.B. Elradon-Blog spricht interessante Ansätze zum Thema Vorkehrungen im Sinne des virtuellen Testaments an. [...]

  2. [...] Michael, der sich auch Gedanken darüber gemacht hat, was mit den kostenpflichtigen Services passier… [...]

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