RE: Virtueller Nachlass (wenn eine Online-Bekanntschaft stirbt)
Vertragsüberbleibsel
Social Media Dienste
Alte Accounts löschen?
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte ist die Frage, ob die Accounts des Verstorbenen gelöscht werden sollten, oder beibehalten. Abgesehen davon, dass viele Dienste gar keine Möglichkeit bieten den Account oder gar die Inhalte (in der Regeln in Foren so) zu löschen, stellt sich für die Überlebenden immer noch die Fragen bei welchen Seiten der Verstorbene überhaupt angemeldet war. Manch einer hat vielleicht sorgfältig Buch darüber geführt bei welchen Seiten er sich angemeldet hat. Ich persönlich habe zwar die Seiten, die ich regelmäßig Besuche und registriert bin, in meinen Bookmarks. Viele Seiten, besonders solche, die ich mittlerweile nicht mehr aufsuche, finden sich dort allerdings nicht. Lediglich in Outlook findet sich ein großer Ordner, in dem alle Anmelungsemails aufbewahrt sind.
Last Message Club
Das Thema hat mich übrigens sofort an den Last Message Club erinnert. Bei dem Dienst “können E-Mails hinterlegt werden, die im Todesfall an vordefinierte Adressen geschickt werden.” habe ich damals bei basicthinking.de gelesen. Man könnte dort Zugangsdaten hinterlegen und einem Bekannten damit Anweisungen, wie mit den Accounts zu verfahren ist. Doch will ich überhaupt alle meine (sensiblen) Informationen zentral an einer solchen Stelle sammeln? Vielleicht geb ich dann doch lieber einen Hinweis auf eine Datei auf meinem eigenen System, in der alle Informationen zu finden sind.
Möglich scheint mir aber auch im Testament Anweisungen treffe, die vor Erbantritt erfüllt werden müssen um Erben zu können. Dies mag zwar derzeit noch außerhalb der Norm liegen, allerdings werden die wenigsten aus der Generation Internet über ein Testament verfügen, sodass wir dieses Thema vielleicht in 20 Jahren noch einmal ansprechen sollten.
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